vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ABGB § 140

BetriebswichtigesARD 5038/32/99 Heft 5038 v. 29.6.1999

( ABGB § 140 ) Im Falle einer Nebentätigkeit eines unselbständig Erwerbstätigen können die dafür aufgewendeten Ausgaben als Abzugsposten anerkannt werden, ebenso wie die erzielten Einnahmen die Unterhaltsbemessungsgrundlage erhöhen. Vermietet demnach ein unselbständig tätiger Unterhaltspflichtiger Wohnraum, ist diese „Nebentätigkeit“ unterhaltsrechtlich so lange neutral, als die erzielten Einnahmen die laufenden Finanzierungskosten für die Anschaffung des Wohnraumes nicht übersteigen. OGH 4 Ob 210/98f v. 12.08.1998.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte