vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Trinkgeldpauschale für das Hotel- und Gastgewerbe im Burgenland ab 1. 7. 1999

SozialversicherungARD 5038/18/99 Heft 5038 v. 29.6.1999

Bgld. GKK; Amtl. VerlautbarungNr 65/1999

Für Dienstnehmer im Portierdienst und für Servicepersonal mit Inkasso, deren Beschäftigungsverhältnis für mindestens eine Woche vereinbart ist, sind pauschal pro Kalendermonat, der einheitlich mit 30 Tagen festgelegt ist, S 400,- als Trinkgeld anzunehmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte