vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VO (EWG) Nr 1408/71, ASVG § 3 Abs 3

SozialversicherungARD 5037/9/99 Heft 5037 v. 25.6.1999

( VO (EWG)Nr 1408/71, ASVG § 3 Abs 3 ) Nach Art 19 und 20 Verordnung (EWG)Nr 1408/71 des Rates v. 14. 6. 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, haben Grenzgänger die Wahl, sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem sie wohnen, oder nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem sie arbeiten, medizinisch versorgen zu lassen, ohne dass eine vorherige Genehmigung eingeholt werden muss oder ohne dass eine Einschränkung auf dringende medizinische Versorgungsleistungen besteht. Schriftliche Anfrage E-3162/98 v. 19. 10. 1998; ABl C 142 v. 21. 5. 1999, S. 99.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte