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Abwägung von Motiven bei Kündigungsanfechtung einer Kündigung nach Entlassungsverzicht

ArbeitsrechtARD 5037/7/99 Heft 5037 v. 25.6.1999

( ArbVG § 105 Abs 3 Z 1 und Z 2 ) Im Falle des Vorliegens von in der Person des Arbeitnehmers gelegenen Entlassungsgründen sowie eines möglichen verpönten Motivs für die Kündigung eines Arbeitnehmers sind diese gegeneinander abzuwägen.

OGH 9 Ob A 294/98w v. 20.01.1999

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