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Abfertigungsanspruch von Hinterbliebenen durch Übung

ArbeitsrechtARD 5037/3/99 Heft 5037 v. 25.6.1999

( AngG § 23 Abs 6, ABGB § 863 ) Auch Hinterbliebene können durch betriebliche Übung einen zusätzlichen Abfertigungsanspruch erwerben.

OLG Wien 9 Ra 352/98w v. 22.01.1999, Revision zulässig

Ansprüche der Hinterbliebenen auf dienstvertragliche Leistungen

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