( ABGB § 1486 ) Unter eine kollektivvertragliche Verfallsfrist fallende Ansprüche eines Behinderten sind auch dann innerhalb dieser Frist geltend zu machen, wenn die Rechtswirksamkeit der Kündigung strittig und diesbezüglich ein Verwaltungsverfahren anhängig ist.
ASG Wien 34 Cga 108/98g v. 15.10.1998, Berufung erhoben