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Arbeitsverweigerung wegen mangelhaften Arbeitnehmerschutzes

ArbeitsrechtARD 5034/9/99 Heft 5034 v. 15.6.1999

( GewO § 82 lit f, ASchG § 70 ) Stellt ein Arbeitgeber trotz häufiger Verletzungen keine entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung, stellt die Verweigerung von Arbeiten, die einer derartigen Schutzausrüstung bedürfen, keinen Entlassungsgrund dar.

OLG Wien 9 Ra 55/99w v. 14.04. 1999

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