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Betriebsübergang bei Vertriebsrechten

ArbeitsrechtARD 5033/8/99 Heft 5033 v. 11.6.1999

( AVRAG § 3 ) Die Rückübertragung einer Vertriebsberechtigung (hier: eines Pizzavertriebes) stellt auch dann einen Betriebsübergang dar, wenn der Fuhrpark und die Büroräumlichkeiten nicht übernommen werden.

OLG Wien 9 Ra 348/98g v. 29.02.1999, Revision zulässig

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