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ASVG § 104 Abs 6, SoSi-YU

SozialversicherungARD 5031/19/99 Heft 5031 v. 1.6.1999

( ASVG § 104 Abs 6, SoSi-YU ) Der HVSVT weist darauf hin, dass es bei den Pensionsüberweisungen an ehemalige jugoslawische Gastarbeiter in die Bundesrepublik Jugoslawien auf Grund der dramatischen Ereignisse zu Problemen kommt. Während die Anweisung auf ein vom Pensionisten in Österreich eröffnetes „Freies-Schilling-Konto“ klaglos funktioniert, können die von österreichischen Banken im Auftrag der Pensionsversicherungsträger ausgestellten Orderschecks, die vom Pensionisten bei einem jugoslawischen Geldinstitut eingelöst werden müssen, derzeit nicht mehr auf dem Postweg versendet werden. Wann eine Normalisierung der Situation wieder eintreten wird, ist derzeit nicht abschätzbar. HVSVT v. 13.04.1999. (SV aktuell 94/1999)

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