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Anhebung des Lehrlingsfreibetrages (§ 124b Z 31 EStG)

Betriebswichtige GesetzeARD 5031/2/99 Heft 5031 v. 1.6.1999

Art I Z 28 der RV zum Steuerreformgesetz 2000; 1766 der Beilagen zu den Stenograph. Prot. des NR XX. GP

Gesetzwerdung bleibt abzuwarten

Der bereits im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes 1998 befristet eingeführte Lehrlingsfreibetrag von S 20.000,- (siehe dazu ARD 4931/4 und 4942/1/98) wird ab 1. 1. 2000 auf insgesamt S 60.000,- angehoben. Die Anhebung des Lehrlingsfreibetrages wird dabei im Interesse einer beschäftigungspolitischen Optimierung an den erfolgreichen Lehrabschluss geknüpft.

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