Art I Z 28 der RV zum Steuerreformgesetz 2000; 1766 der Beilagen zu den Stenograph. Prot. des NR XX. GP
Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Der bereits im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes 1998 befristet eingeführte Lehrlingsfreibetrag von S 20.000,- (siehe dazu ARD 4931/4 und 4942/1/98) wird ab 1. 1. 2000 auf insgesamt S 60.000,- angehoben. Die Anhebung des Lehrlingsfreibetrages wird dabei im Interesse einer beschäftigungspolitischen Optimierung an den erfolgreichen Lehrabschluss geknüpft.