vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BPGG § 4 Abs 1

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5030/40/99 Heft 5030 v. 26.5.1999

( BPGG § 4 Abs 1 ) Für die Zubereitung von Mahlzeiten ist nur dann kein Betreuungsaufwand anzunehmen, wenn ein Pflegegeldwerber die Gewandtheit besitzt, sich nicht nur unter Verwendung handelsüblicher Tiefkühlkost und von Fertiggerichten, sondern grundsätzlich auch aus Frischprodukten komplette Mahlzeiten (Hausmannskost) zuzubereiten. Nur wenn feststeht, dass er zur regelmäßigen Zubereitung einer warmen Hauptmahlzeit unfähig ist, ist der in § 1 Abs 4 EinstV vorgesehene Mindestbedarf in Rechnung zu stellen. OGH 10 Ob S 393/98m v. 15.12.1998.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte