Verordnung des BM f. Wissenschaft und Verkehr über Freisprecheinrichtungen für Kfz (Freisprecheinrichtungsverordnung) ab 1. 7. 1999, betreffend Erfordernis von Zusatzeinrichtungen für Mobiltelefone (Handys), die das Führen eines Telefongesprächs während des Fahrens mit einem Kfz ermöglichen, wobei beide Hände des Telefonierenden frei bleiben. BGBl II 1999/152, ausgegeben am 11. 5. 1999.