Kundmachung der BMAGS betreffend die Erhöhung der Zahl der entschädigungsfähigen Schlechtwetterstunden infolge besonders starker Arbeitsbehinderung durch außerordentliche Witterungsverhältnisse im Wettergebiet 3 um 48 Erhöhungsstunden, im Wettergebiet 5 um 16 Erhöhungsstunden, im Wettergebiet 6 umfassend das Bundesland Wien um 32 Erhöhungsstunden und im Wettergebiet 9 um 16 Erhöhungsstunden für die Winterperiode 1998/99, das ist vom 1. 11. 1998 bis 30. 4. 1999. BMAGS 38.001/7-2/99 v. 05.05.1999. (WrZ v. 12. 5. 1999)