( AuslBG § 2 Abs 4 ) Die gesetzliche Vermutung der Beschäftigung eines ausländischen Gesellschafters ist nicht nur auf bloße Arbeitsgesellschafter, sondern auch dann anwendbar, wenn die Gesellschafter auch eine Kapitaleinlage geleistet haben.
VwGH 98/09/0178, 98/09/0179 (früher: 94/09/0293, 95/09/0123) v. 21.10.1998