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Nichtabzugsfähigkeit von ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibungen eines Kapitalanlagefonds

Lohnsteuer und AbgabenARD 5026/21/99 Heft 5026 v. 7.5.1999

( KStG § 12 Abs 2, EStG § 20 ) Ausschüttungsbedingte Veräußerungsverluste in Zusammenhang mit Anteilsscheinen eines Kapitalanlagefonds sind nicht abzugsfähig.

VfGH B-571/96 v. 17.12.1998

Im vorliegenden Fall hatte der Steuerpflichtige (eine GenmbH) im Jahr 1992 Kapitalfonds-Anteile erworben, wofür er 1992 eine Ausschüttung erhielt, von der ein Teil gemäß § 23 Investmentfondsgesetz als steuerfrei behandelt wurde. Ebenfalls noch 1992 veräußerte der Steuerpflichtige die Kapitalfonds-Anteile mit einem Verlust. Im Ausmaß der steuerfrei belassenen Ausschüttungsanteile wurde ihm sodann die gewinnmindernde Anerkennung dieses Verlustes bei Bemessung und Festsetzung der Körperschaftsteuer für 1992 verweigert.

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