( AngG § 23, IESG § 1 Abs 6 Z 2, § 3 Abs 3 ) Vordienstzeiten eines Geschäftsführers einer GmbH als Angestellter einer Kommanditgesellschaft (KG), die alleinige Gesellschafterin der GmbH ist, vor dessen Bestellung zum Geschäftsführer der GmbH können für den gesetzlichen Anspruch auf Abfertigung gegenüber der GmbH bzw. für den entsprechenden Anspruch nach dem IESG im Falle des Konkurses der GmbH nicht herangezogen werden.