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Änderung des AlVG - Reparatur der Unterhaltsanrechnung auf Notstandshilfe

Betriebswichtige GesetzeARD 5026/1/99 Heft 5026 v. 7.5.1999

Initiativantrag; 1077 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. des NR XX. GP

Gesetzwerdung bleibt abzuwarten

Der VwGH hat in seiner Entscheidung VwGH 97/08/0554 v. 16. 3. 1999 = ARD 5022/22/99 darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Beurteilung des Vorliegens von Notlage als Anspruchsvoraussetzung für Notstandshilfe seit dem StruktAnpG, BGBl 1995/297, nicht alle vorhandenen Mittel herangezogen werden können, sondern dass Unterhaltszahlungen an geschiedene Ehepartner nicht anzurechnen sind.

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