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Anwendung des Journalistengesetzes auf Redakteure von „special-interest“-Magazinen

ArbeitsrechtARD 5023/4/99 Heft 5023 v. 27.4.1999

( JournG § 1 ) Ist der erforderliche Aktualitätsbezug des Inhaltes der Berichterstattung eines periodisch erscheinenden Magazins gegeben, ist der Eigentümer und Verleger demnach eine Zeitschriftenunternehmung bzw. sind die Redakteure Redakteure iSd § 1 Journalistengesetz (JournG), auf deren Dienstverhältnis die besondere Kündigungsfrist des § 4 JournG Anwendung findet.

OGH 9 Ob A 229/98m v. 09.12.1998

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