( JournG § 1 ) Ist der erforderliche Aktualitätsbezug des Inhaltes der Berichterstattung eines periodisch erscheinenden Magazins gegeben, ist der Eigentümer und Verleger demnach eine Zeitschriftenunternehmung bzw. sind die Redakteure Redakteure iSd § 1 Journalistengesetz (JournG), auf deren Dienstverhältnis die besondere Kündigungsfrist des § 4 JournG Anwendung findet.
OGH 9 Ob A 229/98m v. 09.12.1998