Jubiläumsgeld und Betriebsübergang - Kollektivvertragliche Jubiläumsgelder sind nicht vom Erwerber zu übernehmen. Artikel von Dr. Sieglinde Gahleitner, Wien. (ASoK 1999/121, Heft 4 ) (
Jubiläumsgeld und Betriebsübergang - Kollektivvertragliche Jubiläumsgelder sind nicht vom Erwerber zu übernehmen. Artikel von Dr. Sieglinde Gahleitner, Wien. (ASoK 1999/121, Heft 4 ) (