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Übersendung einer Drittschuldnererklärung an mehrere Gläubiger eines Arbeitnehmers

BetriebswichtigesARD 5018/21/99 Heft 5018 v. 7.4.1999

( EO § 301 Abs 3 ) Die Übersendung einer zu einem anderen Exekutionsverfahren des gleichen Arbeitnehmers gehörenden Drittschuldnererklärung durch einen Arbeitgeber vermag nicht zu exkulpieren und löst gemäß § 301 Abs 3 EO volle Kostenersatzpflicht aus.

OLG Wien 7 Ra 282/98m v. 16.09.1998, Rekurs unzulässig

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