( BewG § 53 ) Zur Auswertung der amtlichen Kaufpreissammlung zur Feststellung des Verkehrswertes eines Grundstückes bedarf es keiner Beiziehung eines Sachverständigen. VwGH 97/15/0048 v. 08.10.1998. (Beschwerde abgewiesen)
( BewG § 53 ) Zur Auswertung der amtlichen Kaufpreissammlung zur Feststellung des Verkehrswertes eines Grundstückes bedarf es keiner Beiziehung eines Sachverständigen. VwGH 97/15/0048 v. 08.10.1998. (Beschwerde abgewiesen)