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BewG § 53

Lohnsteuer und AbgabenARD 5017/25/99 Heft 5017 v. 2.4.1999

( BewG § 53 ) Zur Auswertung der amtlichen Kaufpreissammlung zur Feststellung des Verkehrswertes eines Grundstückes bedarf es keiner Beiziehung eines Sachverständigen. VwGH 97/15/0048 v. 08.10.1998. (Beschwerde abgewiesen)

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