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BPGG § 9

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5016/42/99 Heft 5016 v. 30.3.1999

( BPGG § 9 ) Wird einem früheren Hilflosenzuschussempfänger Pflegegeld der Stufe 2 gewährt, ist eine Neubemessung des Pflegegeldes nur dann möglich, wenn sich eine wesentliche Änderung im Zustand des Pflegegeldbeziehers ergeben hat. OGH 10 Ob S 453/97h v. 31.03.1998.

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