( AlVG idF vor BGBl I 1997/47 § 26 Abs 4 ) Bei Beurteilung des Anspruchs einer Karenzurlauberin auf Karenzurlaubsgeld sind ihr die Umsätze der GmbH, deren Gesellschafterin und Geschäftsführerin sie gewesen ist, nicht entsprechend ihrem Anteil am Stammkapital der Gesellschaft zuzurechnen. VwGH 96/08/0216 v. 08.09.1998. (Bescheid aufgehoben)