Regierungsvorlage, 1589 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. d. NR XX. GP v. 22. 2. 1999
Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Ziel der vorliegenden RV eines IVEG ist es vor allem, aufbauend auf der bisherigen Rechtsprechung ab 1. 5. 1999 eine österreichweit einheitliche Entlohnung der Insolvenzverwalter und der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände zu schaffen. Die RV enthält folgende Schwerpunkte: