Regierungsvorlage; 1587 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. d. NR XX. GP
Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Art 8 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwABeG; siehe ARD 5008/1/99) sieht im Wesentlichen folgende Änderungen des Bundesvergabegesetzes 1997 (BVergG) vor, die mit 1. 7. 1999 in Kraft treten sollen und auf Sachverhalte anzuwenden sein werden, die sich nach dem 30. 6. 1999 ereignen: