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GewO § 82 lit c

ArbeitsrechtARD 5013/14/99 Heft 5013 v. 19.3.1999

(GewO § 82 lit c) Ein - wenn auch wiederholt vorgekommener - Alkoholmissbrauch eines Arbeitnehmers, der in der Vergangenheit auch zu Ermahnungen geführt hat, kann krankhafter Trunksucht nicht ohne weiteres gleichgehalten werden. OGH 9 Ob A 140/98y v. 21.10.1998.

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