Gesetzwerdung durch parlamentarische Behandlung und Veröffentlichung im BGBl bleibt abzuwarten
Auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzesentwurfes einer 56. ASVG-Novelle sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung dieses Chipkartensystems geschaffen werden. Die finanziellen Voraussetzungen hiefür wurden bereits im Rahmen einer am 1. 7. 1998 in Kraft getretenen Novelle zum EFZG (BGBl I 1998/112, ARD 4936/2 und 4958/4/98) geschaffen.