( UrlG § 16 Abs 1 ) Auf Pflegefreistellung für die Pflege eines erkrankten Kindes hat auch ein im Nachtdienst eingesetzter Arbeitnehmer Anspruch, dessen Arbeitszeit sich mit der seiner tagsüber berufstätigen Ehefrau nicht überschneidet.
OLG Wien 8 Ra 226/98h v. 23.10.1998