( EStG § 4 Abs 5 ) Auch der Besuch von Begleitveranstaltungen von Kongressen, kann durch die dort gegebenen Möglichkeiten einer Kontaktnahme betrieblich veranlasst sein. VwGH 96/13/0046 v. 16.12.1998. (Bescheid aufgehoben)
( EStG § 4 Abs 5 ) Auch der Besuch von Begleitveranstaltungen von Kongressen, kann durch die dort gegebenen Möglichkeiten einer Kontaktnahme betrieblich veranlasst sein. VwGH 96/13/0046 v. 16.12.1998. (Bescheid aufgehoben)