( ASVG § 49 Abs 1, UrlG § 7 ) Trotz arbeitsrechtlichem Urlaubsablöseverbot sind bei aufrechtem Dienstverhältnis ausbezahlte Urlaubsablösen sozialversicherungsrechtlich als laufendes Entgelt beitragspflichtig. (HVSVT)
( ASVG § 49 Abs 1, UrlG § 7 ) Trotz arbeitsrechtlichem Urlaubsablöseverbot sind bei aufrechtem Dienstverhältnis ausbezahlte Urlaubsablösen sozialversicherungsrechtlich als laufendes Entgelt beitragspflichtig. (HVSVT)