( EStG § 4 Abs 1, § 6 Z 4, BewG § 30 Abs 1 ) Wird ein Schottervorkommen auf einem bisher land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstück einem Abbauunternehmen gegen Zahlung eines Abbauzinses überlassen, dient das Grundstück (Grund und Boden sowie Abbaurecht) nicht mehr dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und wird daher ins Privatvermögen überführt. Die Entnahme hat gemäß § 6 Z 4 EStG mit dem Teilwert zu erfolgen. Die Abbauzinsen sind in der Folge als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern. Bewertungsrechtlich erfolgt keine Zurechnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen mehr und im Zuge einer Nachfeststellung hat die Bewertung als Grundvermögen stattzufinden. Auf Grund der Bestimmung des § 11 BewG hat jedoch hiebei der Wert des Bodenschatzes im Einheitswert entsprechende Berücksichtigung zu finden. BMF v. 10.12.1998. (RdW 1999/118, Heft 2)