( BPGG § 1 ) Die behinderungsbedingte Unfähigkeit einer geschiedenen Frau, den Haushalt für die gesamte Familie zu führen, insbesondere ihren (15-jährigen) Sohn zu pflegen und zu erziehen, wozu auch der Transport in die Schule mit dem Auto gehört, bewirkt keine Pflegegeldansprüche.
OGH 10 Ob S 329/98z v. 20.10.1998