Verordnung der BMAGS über die für eine selbständige Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufes durch Staatsangehörige der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die ihre Ausbildung im Staatsgebiet einer der übrigen Vertragsparteien dieses Abkommens absolviert haben, zum Nachweis der fachlichen Qualifikation erforderlichen Diplome, Prüfungszeugnisse, Befähigungsnachweise oder sonstigen Bescheinigungen. BGBl II 1999/57, ausgegeben am 24. 2. 1999. (EWR-Ärzte-Qualifikationsnachweisverordnung - EWR-ÄrzteV)