( AngG § 8 ) Kommt der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung zur Vorlage der Krankenstandsbestätigung nicht rechtzeitig nach, verliert er für die Dauer der Säumnis seinen Entgeltanspruch auch dann, wenn er mit der Weiterleitung der Krankenstandsbestätigung einen Dritten (hier: Lebensgefährtin) beauftragt hat, der dies aber nicht getan hat.
ASG Wien 11 Cga 270/96x v. 20.04.1998, rk.