Zur Vereinbarkeit des § 23 Abs 7 AngG mit der Regelung der Freizügigkeit im Primär- und Sekundärrecht der EU. Artikel von Univ.-Prof. DDr. Rolf Birk, Trier/BRD. Der Beitrag kommt zum Ergebnis, dass der Abfertigungsentfall bei Selbstkündigung keinen Anlass zu gemeinschaftsrechtlichen Bedenken bietet. (ZAS 1999/1, Heft 1)