( EStG § 34 Abs 8 ) Der Pauschbetrag für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnorts mangels entsprechender Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich des Wohnortes steht auch dann zu, wenn der Wohnort des Kindes im Ausland liegt. VwGH 96/15/0158 v. 10.09.1998. (Bescheid aufgehoben)