( AngG § 7 Abs 2 ) Macht ein Arbeitgeber nach Verletzung des Konkurrenzverbots durch einen Arbeitnehmer seinen Eintritt in das vom Angestellten eingegangene Handelsgeschäft geltend, kann er auch durch Klagsänderung nicht mehr Schadenersatz wegen Verletzung des Konkurrenzverbots geltend machen.
OGH 8 Ob A 199/98t v. 24.08.1998