( ZustG § 17 Abs 3 ) Auch die Ziehung von Pflanzen in Hydrokultur schließt die zumindest vorübergehende Anwesenheit einer Person im Zustellungszeitraum in ihrer Wohnung keineswegs aus. VwGH 97/17/0104 v. 17.08.1998. (Beschwerde abgewiesen)
( ZustG § 17 Abs 3 ) Auch die Ziehung von Pflanzen in Hydrokultur schließt die zumindest vorübergehende Anwesenheit einer Person im Zustellungszeitraum in ihrer Wohnung keineswegs aus. VwGH 97/17/0104 v. 17.08.1998. (Beschwerde abgewiesen)