Die von Prof. Schrammel vertretene Auffassung, dass der Verlust des Aufenthaltsrechts als wichtiger Grund zur vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses angesehen werden könne (Schrammel, „Rechtsfragen der Ausländerbeschäftigung“, S. 153 ff.), wurde bisher auch durch OLG Wien 10 Ra 70/97f v. 26. 5. 1997 = ARD 4855/7/97 bestärkt, das diesbezüglich ausdrücklich ausführte: