( EStG § 6 Z 1 ) Ist die Frage, ob die Übernahme von Verlusten oder andere Umstände zu entsprechenden Werterhöhungen geführt haben, zu bejahen, führen die zu aktivierenden Verlustübernahmen zu keinem überhöhten Wertansatz der Beteiligungen, so dass eine korrigierende Teilwertabschreibung nicht in Betracht kommt. VwGH 93/13/0196 v. 04.11.1998. (Bescheid aufgehoben)