( ASVG § 144 Abs 5 ) Wird eine in einer Pflegeanstalt aufgenommene Person in eine andere Pflegeanstalt transportiert, hat sie keinen Anspruch auf Ersatz der Transportkosten. OGH 10 Ob S 97/98g v. 14.04.1998.
( ASVG § 144 Abs 5 ) Wird eine in einer Pflegeanstalt aufgenommene Person in eine andere Pflegeanstalt transportiert, hat sie keinen Anspruch auf Ersatz der Transportkosten. OGH 10 Ob S 97/98g v. 14.04.1998.