Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, 1603 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. des NR XX GP. mit dem das AZG, das ARG und das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) geändert werden. Dieser Entwurf eines Gesetzes, dessen Gesetzwerdung abzuwarten bleibt, dient dem Ziel, die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für Apotheker an die EU-Richtlinie 93/104/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung anzupassen, es sollen aber auch die Besonderheiten des Apothekenbetriebes und die Erfordernisse der medizinischen Versorgung der Bevölkerung entsprechend berücksichtigt werden. Durchgehende Bereitschaftsdienste, die für den Betrieb einer Apotheke unter Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung unbedingt notwendig sind, werden im zeitlichen Umfang zugelassen. Gleichzeitig werden die notwendigen Arbeitsruhezeiten verankert. (WrZ v. 10. 2. 1999)