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Gemeinschafts- und solidaritätsfördernde Geschenke als Repräsentationsaufwendungen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5003/18/99 Heft 5003 v. 12.2.1999

( EStG § 20 Abs 1 ) Aufwendungen für gesellige Zusammenkünfte, wie Geburtstagsfeiern oder die Bewirtung von Arbeitskollegen, aber auch Gelegenheitsgeschenke durch einen Personalvertreter und Gewerkschaftsfunktionär gehören zu den nicht abzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen.

VwGH 97/15/0100 v. 19.11.1998

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