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Berechnung des maßgebenden Durchschnittseinkommens bei Beurteilung der Interessenbeeinträchtigung

ArbeitsrechtARD 5001/13/99 Heft 5001 v. 5.2.1999

( ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 ) Provisionskürzungen durch Storni, Abfertigung und Urlaubsentschädigung sind bei der Feststellung, ob durch eine Kündigung eine wesentliche finanzielle Schlechterstellung erfolgt, und bei der Berechnung des maßgebenden Durchschnittseinkommens nicht zu berücksichtigen.

OGH 9 Ob A 261/98t v. 21.10.1998

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