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Keine Arbeitslosigkeit von mittelbaren Geschäftsführern

SozialversicherungARD 5000/21/99 Heft 5000 v. 2.2.1999

( AlVG § 12 Abs 1 ) Der Geschäftsführer einer GmbH & Co Kommandit-Erwerbsgesellschaft (KEG), dessen Anstellungsvertrag mit der KEG beendet ist, dessen Geschäftsführertätigkeit bei der GmbH hingegen fortdauert, wird mit der Beendigung des Anstellungsvertrages mit der KEG nicht arbeitslos.

VwGH 94/08/0128, 0129 v. 08.09.1998

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