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Führerscheinprüfung im Krankenstand

ArbeitsrechtARD 5000/18/99 Heft 5000 v. 2.2.1999

( GewO § 82 lit f ) Steht eine Führerscheinprüfung im Krankenstand den Anordnungen des Arztes objektiv nicht entgegen, stellt ihre Ablegung auch dann keine Pflichtverletzung im Krankenstand dar, wenn sie geeignet war, den Heilungsverlauf zu verzögern.

OGH 9 Ob A 287/98s v. 09.12.1998

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