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Anrechnung von ersetzten Verwaltungsstrafen auf gesicherte Ansprüche

ArbeitsrechtARD 5000/16/99 Heft 5000 v. 2.2.1999

( IESG § 1 Abs 2 Z 3, § 7 Abs 1 ) Ersetzt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Falle seiner Insolvenz eine dem Arbeitnehmer auferlegte Verwaltungsstrafe, ist dieser Ersatz auf die gesicherten Ansprüche des Arbeitnehmers anzurechnen.

OGH 8 Ob S 17/98b v. 08.06.1998

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