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Lärmschutz am Arbeitsplatz und bei Veranstaltungen

ArbeitsrechtARD 5000/13/99 Heft 5000 v. 2.2.1999

BMAGS 10.001/505-4/98 v. 29.12.1998

Im ASchG 1995 sind gemäß § 114 Abs 2 ASchG, durch den § 51 Abs 1 AAV als Bundesgesetz übergeleitet wurde und weiter gilt, tätigkeitsbezogene Grenzwerte festgelegt. Die Beurteilungspegel für die Einwirkung von Lärm am Arbeitsplatz betragen:

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